In Deutschland sind seit einigen Jahren der Anhang 38 der Rahmenabwasser-Verwaltungsvorschrift für die Textilherstellung/-veredelung bzw. Anhang 55 für gewerbliche Wäschereien das Maß für die Abwasseraufbereitung. Auch in anderen Ländern werden Auflagen für derartige Abwässer eingeführt oder verschärft. UT&S hat für die verschiedenen Aufgabenstellungen erprobte Technologien zur gesetzeskonformen Abwasseraufbereitung und auch zur Kreislaufführung sowie zur Prozeß- und Frischwasseraufbereitung. Unter anderem sind dies:
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Enthärtung/Umkehrosmose zur Waschwasser - bzw. Kesselspeisewasseraufbereitung
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Neutralisationsanlagen (bedarfsweise mit Säure / Lauge, CO2 oder Rauchgas)
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Ultrafiltration mit keramischen Membranen zur Behandlung von Abwässern aus der Berufsbekleidungs- und Mattenwäscherei
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Nanofiltration für Wasserrecycling
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Chemisch/physikalische Verfahren
Projektbeispiel "Rauchgasneutralisation"